Arbeitsschutz 4.0 ist psychologischer Arbeitsschutz

Durch die enorme Zunahme psychischer Erkrankungen verschiebt sich die Aufmerksamkeit von der reinen Arbeitssicherheit zu einem umfassenderen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die betrieblichen und volkswirtschaftlichen Kosten sind insbesondere deshalb sehr hoch weil immer häufiger werdende psychische Erkrankungsfälle  in der Regel mit einer sehr hohen Zahl von Arbeitsunfähigkeitstagen verbunden sind.

 

Spätestens seit 2013 müssen auch und gerade psychische Belastungen am Arbeitsplatz explizit ermittelt und zur Ableitung von Maßnahmen eines proaktiven Arbeitsschutzes genutzt werden. Diese Maßnahmen müssen durch fachkundige Personen ermittelt werden und sollen sich an anerkannten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen orientieren.

 

Wir entwickeln uns immer mehr zu einer Dienstleistungsgesellschaft, die Digitalisierung erfasst weite Arbeitsbereiche und verändert die Art, in der wir arbeiten, grundlegend. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich deshalb in seinem Weißbuch zum Ziel gesetzt, die Instrumente des Arbeitsschutzes zu einem Arbeitsschutz 4.0 fortzuentwickeln.

 

Dieser Arbeitsschutz 4.0 ist primär ein psychologischer Arbeitsschutz. Professionell durchgeführt wirkt moderner Arbeitsschutz nicht nur motivierend sondern ist zudem rentabel.

 

Schwerpunkte des Arbeitsschutz 4.0:

  • Professionelle Personalauswahl und -entwicklung (§ 5 ArbSchG - Belastungsfaktor unzureichende Qualifikation/Unterweisung)
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen
  • SGA-Managementsysteme (DIN ISO 45001)
  • Konflikt- und Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Burnout-Prävention