Die europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (EU-OSHA) definiert Rehabilitation als einen Prozess, durch den Personen ihr ideales Funktionsniveau in Bezug auf Körper, Sinne, Intellekt, Psyche und Sozialleben erreichen und beibehalten sollen.
Man unterscheidet primäre, sekundäre und tertiäre Prävention.
Dabei zielt die primäre Prävention auf die körperliche und psychische Gesundherhaltung des Menschen. Maßnahmen des Arbeitsschutzes, der betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. des Gesundheitsmanagements aber auch professionelle Personalauswahl und -entwicklung sind primäre Prävention bei der Arbeit.
Sekundäre Prävention ist bei Beeinträchtigungen der Gesundheit angezeigt, die noch ohne stärkere Beschwerden bzw. Symptome erkannt werden (z. B. im Rahmen von betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchungen).
Die tertiäre Prävention widmet sich der Wiederherstellung der Gesundheit bzw. der Vorbeugung von Rückfällen nach symptomatischer körperlicher oder psychischer Erkrankung. Maßnahmen der betrieblichen Wiedereingliederung (BEM) sind Teil der tertiären Prävention.